Ambulante Hilfen


Seit dem Jahr 1999 sind die ambulanten Hilfen elementarer Bestandteil des Angebotes des Kinderhaus Bad Essen e.V.. Innerhalb der ambulanten Hilfen bieten wir gegenwärtig folgende Hilfeleistungen an:

Diese Hilfeangebote führen wir derzeit in erster Linie in Kooperation mit dem Landkreis und der Stadt Osnabrück durch.



Unentgeltliche Beratungssprechstunden innerhalb des Wittlager Landes

Das Kinderhaus Bad Essen e.V. bietet in den Gemeinden Bohmte, Ostercappeln und Bad Essen Begleitung, Beratung und Unterstützung an. Bei familiären oder erzieherischen Problemen stehen die Mitarbeiter des Vereins Ihnen zu folgenden Terminen wohnortnah und kostenlos zur Verfügung:

Gemeinde Ostercappeln:

Ansprechpartnerin: Frau Metten Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialarbeiterin/Mediatorin
Tel.: 0151/167 16 907
Mittwochs 9.00 Uhr – 10.30 Uhr in den Räumlichkeiten der Wiehengebirgsschule


Gemeinde Bohmte:

Ansprechpartner: Herr Wille Dipl.Sozialpädagoge/Dipl. Sozialarbeiter/Berater frühkindlicher Entwicklung
Tel.: 0171/301 7775
Donnerstags 12.30 Uhr – 14.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Haupt- und Realschule Bohmte


Gemeinde Bad Essen:

Ansprechpartner: Herr Wilken Dipl. Sozialpädagoge/Dipl. Sozialarbeiter
Tel.: 0160/90 59 04 83
Montags 11.00 Uhr – 12.30 Uhr in der Familienferienstätte Haus Sonnenwinkel


Zur besseren Planbarkeit der Termine erbitten wir eine kurze telefonische Anmeldung. Sollten Sie sich zu den angegebenen Zeiten nicht frei machen können bzw. nicht mobil sein, werden wir gemeinsam mit Ihnen eine andere Möglichkeit finden.


Die Erziehungsbeistandschaft (§30 KJHG)

Anders als die Sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich die Erziehungsbeistandschaft weniger dem gesamten Familiensystem und eher einzelnen Kindern und Jugendlichen innerhalb der Familie zu. Dies schließt nicht aus, dass auch hier Elterngespräche und Familienkonferenzen Teil der Arbeit sind. Im Fokus steht jedoch vor allem das Kind oder der/die Jugendliche. Um für und mit dem Betreffenden die gemeinsamen Ziele schneller erreichen zu können, ist auch innerhalb der Erziehungsbeistandschaft eine enge Zusammenarbeit mit anderen professionellen und nicht-professionellen Helfern eminent wichtig.
Eine Erziehungsbeistandschaft kann Unterstützung geben bei:

  • Problemen in Schule oder Ausbildung
  • Massiven Auseinandersetzungen in der Familie
  • Der Integration in Gruppen und Vereine
  • Der Überwindung von Verhaltensauffälligkeiten
  • Kontakten mit Institutionen und Behörden
  • Rückführungen nach teilstationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen
  • usw.

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Die Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH (§31 KJHG)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Jugendhilfeangebot für Familien, die sich aus unterschiedlichen Ursachen in Problemsituationen befinden. Durch den Familienhelfer/die Familienhelferin erhalten sie innerhalb des häuslichen Bereiches Beratung und praktische Unterstützung. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit unterschiedlichen Fachleuten und Experten anderer Disziplinen zusammen (Erziehungsberatungsstelle, Schuldnerberatung, Kinder- und Jugendpsychiater, Jugendzentrum, Jugendpfleger, Sozialamt, Arbeitsamt, Schule usw. ). Dies geschieht natürlich nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen.
Eine sozialpädagogische Familienhilfe kann Unterstützung geben bei:

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • Der Suche nach einer geeigneten Wohnung
  • Schulschwierigkeiten des Kindes
  • Streitigkeiten in der Familie
  • Finanzielle Schwierigkeiten
  • Einer angemessenen Freizeitgestaltung
  • Behördengängen
  • usw.

Die SPFH versteht sich ausdrücklich als Hilfe zur Selbsthilfe und setzt die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit voraus. In erster Linie sollen vorhandene Kräfte und Ressourcen gestärkt und erweitert werden. Wir wollen bewusst Kompetenzen vermitteln, die der Familie nachhaltig von Nutzen sind.

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Betreutes Wohnen


Das betreute Wohnen soll eine Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Problemlage bei größtmöglicher Autonomie des Jugendlichen gewährleisten.
Es gibt verschiedene Formen der Betreuung, je nach individuellem Bedarf. So besteht die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und die Unterstützung von einem Einzelfallhelfer in Anspruch zu nehmen für eine individuelle vereinbarte Stundenanzahl. Hierbei ist die Hauptzielsetzung, dass die betreute Person an ihre regelmäßigen Pflichten erinnert wird, also eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen erfährt (Bsp. Körperhygiene, Sauberkeit der Wohnräume, Umgang mit Geld,…).

Die Rechtsgrundlage für diese Eingliederungshilfe ist im Rahmen des SGB XII geregelt, das so genannte „Betreute Wohnen“, worunter meist die o. g. ambulanten Beratungsleistungen und sozialen Dienstleistungen verstanden werden.

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FamilienAktivierungsManagement (FAM)


Das FamilienAktivierungsManagement ist eine 6-wöchige Kriseninterventionsmaßnahme, die dann eingesetzt wird, wenn in einer Familie die Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder droht.
Ziel dieser Maßnahme ist die Motivation und die Ressourcen aller Beteiligten zu wecken, um so die Familie zu erhalten, d. h. eine die Herausnahme der Kinder/Jugendlichen aus ihren Familien in teilstationäre Einrichtungen zu verhindern.

Wichtige Rahmenbedingen für FAM sind:

  • Die Arbeit findet im Haushalt der Familie statt
  • Dauer des Programms 6 Wochen
  • Eine Fachkraft für max. 2 Familien
  • 24 Stunden Erreichbarkeit der Fachkraft
  • Wöchentliche Gruppenberatung
  • Sicherstellung von diversen Qualitätsstandards

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Ambulantes Clearing

Das ambulante Clearing ist in der Regel für Familien vorgesehen, die sich in chronischen bzw. akuten Krisensituationen befinden. Innerhalb der Familien sind oft psychische Störungen bzw. ein auffälliges Verhalten einzelner Familienmitglieder vorhanden.

Dieses Angebot ist hilfreich um

  • die Alltagsorganisation des Familiensystems zu strukturieren,
  • die Ressourcen der Familie zu aktivieren sowie
  • den Familienzusammenhalt zu fördern,


um so langfristig die Familie dabei zu unterstützen eigene Lösungen für deren Problemlage zu erarbeiten und Hilfestellungen zu finden.

Die gesetzliche Grundlage des ambulanten Clearing erfolgt im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII.

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Pädagogische Einzelbetreuung

Die pädagogische Einzelbetreuung ist eine Maßnahme gem. §§35, 35a SGB VIII und 41 SGB VIII i.V.m. §§ 35, 35a SGB VIII sowie unter bestimmten Voraussetzungen gemäß §§ 39,40, 70 BSHG.
Zielgruppe sind junge Menschen und deren Personensorgeberechtigte, die eine individuelle und flexible Hilfe benötigen, da sie durch andere Mittel wie der ambulanten oder stationären Hilfe nicht erreicht werden konnten.
Die pädagogische Einzelbetreuung bietet eine intensivere Unterstützung des Einzelnen bei seiner

  • Persönlichkeitsentwicklung
  • seiner sozialen Integration
  • Aufbau seiner Sozialkompetenz (z. B. bei der Integration in eine Gruppe)
  • Entwicklung der psychischen Stabilität sowie die Entwicklung eines realitätsbezogenen Selbstbildes und Selbstwertgefühls und daraus resultierend ein gesunder Umgang mit seinen Gefühlen

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Begleiteter Umgang


Dies ist ein Angebot für Familien, die nicht mehr zusammen leben, aber weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen zu den Kindern aufrecht erhalten wollen, dies aber nicht alleine realisieren können. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen Kindern und getrennt lebender Elternteile kann so ermöglicht werden.

Zu Beginn wird oftmals zuerst ein Elterngespräch mit beiden Elternteilen geführt, um so die Vorstellungen der Beteiligten zu erfahren und die Rahmenbedingungen fest zu legen. Nach diesem ersten Kennen lernen trifft man sich mit dem betroffenen Kind, damit das Kind die Möglichkeit erhält die Fachkraft kennen zu lernen und seine Vorstellungen bzgl. der zukünftigen Treffen zu äußern.

Je nach Alter und Interessen des Kindes sind Spiele, sportliche Aktivitäten, Ausflüge, etc. in Absprache mit den Beteiligten geplant. Bei diesen Aktivitäten ist die Fachkraft immer anwesend. Nach dem Begleiteten Umgang findet eine Nachbesprechung mit den Betroffenen statt, um so fest stellen zu können, ob bei den Treffen Veränderungen durchgeführt werden sollten. Ziel ist es langfristig einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen aufzubauen und zu pflegen.
Der begleitete Umgang wird im Auftrag vom Kinderschutzbund, Jugendamt, Familiengericht, Oberlandesgericht oder auch in Auftrag von Privatpersonen durchgeführt.

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Weitere Informationen und konkrete Anfragen können erbeten werden über:
Jörg Fischer, Dipl. Pädagoge
Bereichsleitung
Telefon: 0175 / 295 97 66
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.